Imkerverein Frankfurt (Oder) e.V.

Wanderungen

Wanderobmann vom Imkerverein Ffo:

Jürgen Schnabel

Telefon 0335 526218

Wie verhalte ich mich bei Wanderungen mit Bienen korrekt?

  1. Jede Aufstellung von Bienenvölker bedarf der Genehmigung des zuständigen Amtstierarztes, der zuständigen Wanderobmanns und des Eigentümers des an zuwandernden Standplatzes.
  2. In den Schutzgürtel von anerkannten Belegstellen darf nur mit Ausnahmegenehmigung gewandert werden.
  3. Oberster Grundsatz ist gegenseitige Rücksichtnahme, d.h. zu hohe Völkerkonzentrationen sind unbedingt zu vermeiden
  • Steinobst,Beerenobst, Kernobst, Raps, Senf, Ölrettich, Serradella, Lupine, Sonnenblume, Ackerbohne, Buchweizen je ha 4 Völker
  • Rotklee, Weißklee, Steinklee, Luzerne, Phacelia je ha 8 Völker
  • Naturtrachten (Bäume) 4-6 Völker

Verhalten am Wanderstand:

  1. Am Wanderstand sind der Name und die Anschrift des Bienenhalters, die Anzahl der Bienenvölker sowie die Wandergenehmigung gut sichtbar anzubringen!
  2. Fehlen am Standort natürliche Gewässer ist der Bienenstand mit einer stets einsatzbereiten Bienentränke auszustatten.
  3. Wanderbienenstände dürfen nicht in unmittelbarer Nähe eines schon vorhandenen Bienenstandes aufgestellt werden. Ein Mindestabstand von 500 m ist einzuhalten!
  4. Am Bienenstand sind Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht Bienen“ in einem Abstand von mindestens 5 m aufzustellen.
  5. Zur Vermeidung von Belästigungen von Personen ist zu Grundstücken und öffentlichen Wegen ein angemessener Abstand zu halten.

Nachzulesen in: http://www.mlul.brandenburg.de