Wanderobmann vom Imkerverein Ffo:
Jürgen Schnabel
Telefon 0335 526218
Wie verhalte ich mich bei Wanderungen mit Bienen korrekt?
- Jede Aufstellung von Bienenvölker bedarf der Genehmigung des zuständigen Amtstierarztes, der zuständigen Wanderobmanns und des Eigentümers des an zuwandernden Standplatzes.
- In den Schutzgürtel von anerkannten Belegstellen darf nur mit Ausnahmegenehmigung gewandert werden.
- Oberster Grundsatz ist gegenseitige Rücksichtnahme, d.h. zu hohe Völkerkonzentrationen sind unbedingt zu vermeiden
- Steinobst,Beerenobst, Kernobst, Raps, Senf, Ölrettich, Serradella, Lupine, Sonnenblume, Ackerbohne, Buchweizen je ha 4 Völker
- Rotklee, Weißklee, Steinklee, Luzerne, Phacelia je ha 8 Völker
- Naturtrachten (Bäume) 4-6 Völker
Verhalten am Wanderstand:
- Am Wanderstand sind der Name und die Anschrift des Bienenhalters, die Anzahl der Bienenvölker sowie die Wandergenehmigung gut sichtbar anzubringen!
- Fehlen am Standort natürliche Gewässer ist der Bienenstand mit einer stets einsatzbereiten Bienentränke auszustatten.
- Wanderbienenstände dürfen nicht in unmittelbarer Nähe eines schon vorhandenen Bienenstandes aufgestellt werden. Ein Mindestabstand von 500 m ist einzuhalten!
- Am Bienenstand sind Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht Bienen“ in einem Abstand von mindestens 5 m aufzustellen.
- Zur Vermeidung von Belästigungen von Personen ist zu Grundstücken und öffentlichen Wegen ein angemessener Abstand zu halten.
Nachzulesen in: http://www.mlul.brandenburg.de